Die Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie selbst einen Angehörigen pflegen. Denn wenn Sie selbst einmal krank sind, in die Kur fahren oder einen Urlaub benötigen, muss Ihr Angehöriger weiter gepflegt werden. Deshalb gibt es die Verhinderungspflege, welche Sie für maximal 28 Tage im Jahr beanspruchen können. 

 

 

Diese Leistung ist gesetzlich im §39 des elften Sozialgesetzbuchess geregelt. Jede Person, welche seit mindestens 6 Monaten in ihrem Zuhause gepflegt wird und Leitungen aus der Pflegeversicherung bezieht, hat den Anspruch auf eine Verhinderungspflege, wenn die Pflegeperson aus bestimmten Gründen verhindert ist, wie Krankheit, Urlaub, etc.. Durch die Verhinderungspflege kann die Pflegeperson entlastet werden und sich erholen.

 

Während der Verhinderungspflege wird die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weitergezahlt. Durch das Pflegeversicherungsgesetz hat jeder den Anspruch auf eine Verhinderungspflege, der mindesten ein halbes Jahr eine Pflegestufe hat. Dies gilt auch für Personen mit der Pflegestufe 0.

 

Die Leistung der Verhinderungspflefe beträgt etwa 1.612 € in jedem Kalenderjahr. Zudem kann die Hälfte des Leistungsbetrages für eine Kurzzeitpflege für die Verhinderungspfelge ausgegeben werden. 

→ Von diesem Geld kann auch eine 24 Stunden Betreuungskraft finanziert werden. 

Hier finden Sie uns

Liab´r dahoim

Lindenstraße 8
88299 Leutkirch im Allgäu

Kontakt

Rufen Sie einfach an

Tel 24h Betreuung: 

07561- 8380532

Tel Alltagsassistenten:

07561-8380680  

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© Liab´r dahoim 2024