Zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45 SGB XI
Die Pflege von Angehörigen kostet viel Zeit. Umso wichtiger ist es, dass sich die Pflegenden hin und wieder eine Auszeit gönnen können, um sich zu erholen oder Termine wahrzunehmen. Seit dem 1. Januar 2015 dürfen Pflegebedürftige zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich in Anspruch nehmen, um pflegende Angehörige zu entlasten.
Ganz nach Ihren Wünschen erbringen wir die Leistungen nach §45 SGB XI stundenweise, regelmäßig oder auch nur hin und wieder.
Sie möchten mehr erfahren? Dann rufen Sie uns an und lassen Sie sich individuell von uns beraten.
(Zunächst nur in Baden-Württemberg möglich)